Wie auf dem freien Markt, so vermitteln auch die Gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls Zusatzangebote. In einigen Fällen kann der Kassenpatient mit reduzierten Beiträgen rechnen. Doch nicht alle Angebote erweisen sich bei näherem Hinehen als ausreichend. Hinzu kommt, dass der Preisabschlag mit der Mitgliedschaft einer Krankenkasse verbunden ist. Wechselt der Versicherungsnehmer zu einer anderen Kasse, entfällt dieses Plus.
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Wer großen Wert auf eine hochwertige und das heißt meistens auch teure Versorgung durch den Zahnarzt und auf einen aufwendigen Zahnersatz legt, fährt in der Regel mit einer Zusatzversicherung gut. Will der Kassenversicherte jedoch nur den eigenen Anteil an der Regelversorgung reduzieren, ist eine Zahnzusatzversicherung nicht unbedingt notwendig.
Kassenpatienten müssen für ein Extra deutlich mehr bezahlen
Der Anteil einer Krankenkasse an den Zahnersatzkosten beschränkt sich seit 2005 auf einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nicht nach der Höhe der Kosten, sondern orientiert sich am individuellen zahnmedizinischen Problem. Die Kassen haben für jeden Befund eine so genannte Regelversorgung definiert, deren Kosten zur Hälfte von der Kasse durch den Festzuschuss und zur Hälfte vom gesetzlich Versicherten gedeckt werden. Wer regelmäßig seinen Zahnarzt aufsucht und ein Bonusheft führt, kann den Kassenzuschuss auf bis zu 65 Prozent erhöhen.
Kontrolluntersuchungen reduzieren Eigenanteil
Kontrolluntersuchungen und Bonus stehen jedoch in direkter Abhängig zur Kontinuität der Zahnarztbesuche innerhalb eines bestimmten Zeitraums, was durch die Krankenkasse überprüft wird. Wünscht der Patient höherwertige Materialien beim Zahnersatz oder eine andere teure Versorgung, die über der gesetzlichen Regelversorgung liegt, geht dies immer zu Lasten des Patienten. Eine Zahnzusatzversicherung reduziert den Eigenanteil an der Regelversorgung.

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