Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Gesundheitsprüfung – ein wichtiges Kriterium

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Der größte Teil der Fragen in einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung befasst sich mit dem gesundheitlichen Zustand. Wer aus Sorge vor hohen Beiträgen Krankheiten verschweigt, läuft jedoch Gefahr, dass ihm im Schadensfall eine Leistungseinschränkung oder gar eine Leistungsverweigerung droht. Erscheinen der Versicherung die individuellen Risiken des Antragstellers zu hoch, droht meistens sogar ein Ausschluss.

Wird ein Versicherungsnehmer berufsunfähig, stellt die Versicherung in der Regel Nachforschungen an, ob die Ursache bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewesen war und ob dies bei der Gesundheitsprüfung eventuell verschwiegen wurde. Die deutsche Rechtsprechung macht zudem klare Aussagen über die Aufklärungspflicht des Antragstellers. Selbst wenn es ein Versicherungsvermittler mit den Gesundheitsfragen nicht so ernst nimmt, kann sich der Betroffene nicht darauf berufen.

Verschweigen kann arglistige Täuschung sein
Stellt der Versicherer bei Recherchen fest, dass bereits eine Vorerkrankung bestanden hat, die möglicherweise der Grund für die spätere Berufsunfähigkeit sein könnte, kann die Rentenzahlung durchaus verweigert werden. Bei guten Verträgen wird nur über einen Zeitraum von fünf (Arztbesuche) beziehungsweise zehn Jahren (Klinikaufenthalte) nachgefragt.

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