Jede Versicherungsgesellschaft will Einzelheiten über die individuellen Risiken des Antragstellers erfahren, um gegebenenfalls einen Risikozuschlag zu erheben oder im Extremfall einen Antragsteller vom Versicherungsschutz auszuschließen. Der steigende Wettbewerbsdruck innerhalb der Versicherungsbranche lässt einige Anbieter damit werben, lediglich vereinfachte Fragen nach der Gesundheit zu stellen, die im Zusammenhang mit besonderen Tarifkombinationen stehen.
Standard- Gesundheitsfragen für Normaltarife
Wer einen herkömmlichen Versicherungsvertrag beantragt, muss in der Regel mit einem Fragenkatalog rechnen, der sich nicht nur auf den aktuellen Gesundheitszustand, sondern auch auf die Krankenvorgeschichte bezieht. Dazu gehören Fragen nach einem stationären Aufenthalt in den vergangenen Jahren, operativen Eingriffen und anderen Erkrankungen.
Gefragt wird in der Regel auch nach einem Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt und insbesondere nach ambulanten sowie auch stationären psychologischen oder psychiatrischen Behandlungen. Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen will, muss eine bereits bestehende Zahn- oder Kieferfehlstellung oder andere zahnmedizinische Erkrankungen angeben. Für begonnene Behandlungen gilt jedoch grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
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