Berufsunfähigkeitsversicherung: Kündigungsmodalitäten

zurück zur Übersicht

Der Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zusammen mit einer Privathaftpflichtversicherung in jeden Arbeitnehmerhaushalt. Liegt kein Versicherungsschutz vor und der Ernstfall tritt ein, stehen viele Menschen vor dem finanziellen Ruin. Dies bedeutet aber auch, dass man eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu voreilig kündigen sollte.

Zu den Gründen, die zu einer Kündigung führen, gehört meist eine kurzfristige wirtschaftliche Notlage. Die Beiträge belasten das Budget und eine Kündigung scheint gerechtfertigt. Wenn jedoch die monatlichen Beiträge nicht mehr finanzierbar sind, sollte man sich eher für einen abgespeckten Versicherungsvertrag entscheiden anstatt sofort zu kündigen. Außerdem ist es häufig besser, sich mit seiner Versicherung in Verbindung zu setzen und im Falle einer kurzfristigen wirtschaftlichen Notlage für einen bestimmten Zeitraum über die Aussetzung der Beitragszahlung zu verhandeln. Die Alternative Kündigung könnte sich nämlich spätestens dann als Fehler erweisen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird. Die Konditionen fallen dann meistens ungünstiger aus. Die Beitragsbemessung orientiert sich unter anderem am Eintrittsalter und der Gesundheitsprüfung. Je älter der Antragsteller, desto teuer wird der Versicherungsschutz. Ein Vertragsabschluss zu den Bedingungen des Erstvertrags ist unmöglich.

Einsparungsmöglichkeiten nutzen
Um Beiträge zu sparen, ist auch der Abschluss einer Police mit einem zeitlich begrenzten Schutz möglich, etwa bis zum 50. Lebensjahr. Die Ausbildung der Kinder ist dann meistens beendet oder ein Baudarlehen zu einem großen Teil getilgt. Hinzu kommt, dass Verträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 50. Lebensjahr wesentlich preiswerter ausfallen, weil die gesundheitlichen Risiken für die Versicherer ab dem 50. Lebensjahr zunehmen. Hierbei winken Einsparungen von bis zu 40 Prozent. Kurzum: Lieber einen zeitlich reduzierter Schutz vor einer Berufsunfähigkeit als gar keinen.

keine verwandten Artikel vorhanden.


 
Kommentar schreiben 
Name (Nickname):*
E-Mail (wird nicht veröffentlicht):*
Website:
Summe von 6 + 7 ?:*
* Pflichtfelder Datenschutzrichtlinie