Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ist bei der Gesundheitsprüfung zu beachten?

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Der aktuelle gesundheitliche Zustand des Antragstellers spielt zwar eine große Rolle. Doch die Versicherung nimmt auch die Krankenvorgeschichte in den Focus. Die Hürden sind demnach recht hoch. Wer sie nehmen will, sollte bei den Gesundheitsfragen bei der Wahrheit bleiben. Werden Vorerkrankungen wie schwere Allergien oder chronische Leiden verschwiegen, ist im Schadensfall der Versicherungsschutz gefährdet.

Die klassische Gesundheitsprüfung bezieht sich außerdem nicht allein auf schwere Erkrankungen und Operationen, sondern berücksichtigt auch medizinische Behandlungen, die der Patient persönlich vielleicht als nicht so gravierend bewertet, wie zum Beispiel Therapien und Kuren. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein und die zurückliegenden Behandlungen wurden nicht erwähnt, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch in diesem Fall die Leistung verweigern.

Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht
Der Antragsteller muss alle behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden. In der Regel haben Ärzte Krankenunterlagen über einen Zeitraum von zehn Jahren gespeichert. Gute Versicherungspolicen verlangen jedoch nur Auskünfte über medizinische Behandlungen und Klinikaufenthalte der vergangenen fünf Jahre. Fallen diese jedoch negativ aus, muss der künftige Versicherungsnehmer bei einigen Versicherungsgesellschaften mit kräftigen Risikoaufschlägen rechnen. Die Regel ist jedoch, dass bestimmte Erkrankungen von der Leistung ausgeschlossen werden oder der Versicherer die Police verweigert.

Da die Bewertungskriterien der Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich sind, lohnt sich immer ein Vergleich. Bei psychischen Erkrankungen wird es jedoch meist schwierig, überhaupt einen Vertrag zu bekommen.

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