Tritt der Fall einer Berufsunfähigkeit ein, bricht nicht nur das Einkommen weg. Erforderliche Zusatzausgaben, beispielsweise für eine Haushaltshilfe, können die Situation sogar noch verschärfen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine monatliche Rentenzahlung in Aussicht, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt, und sichert den Betroffenen damit finanziell ab.
Der Versicherungsschutz greift immer dann, wenn der bislang ausgeübte Beruf wenigstens über einen Zeitraum von einem halben Jahr zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Doch gilt dies lediglich bei besonderen Tarifen mit hervorragenden Vertragsbedingungen. In der Regel muss eine Berufsunfähigkeit abschließend diagnostiziert werden und dies ist meist erst nach drei Jahren der Fall. In diesem Fall erhält der Versicherte pauschal die vertraglich festgesetzte Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn der Betroffene keinen Beruf mehr ausüben kann. Parallel dazu bieten einige Versicherungsgesellschaften auch die Möglichkeit einer gestaffelten Zahlung an.
Die gestaffelte Rente wird bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 25 Prozent gezahlt, wobei die volle Rentenhöhe erst ab einer hochgradigen Berufsunfähigkeit in Leistung tritt. Sie ist deswegen besonders bei Krankheiten sinnvoll, die sich mit der Zeit verschlimmern. Der Versicherungsnehmer steht in diesem Fall jedoch bei seiner Versicherung in der Pflicht, kontinuierlich Auskunft über seinen Gesundheitszustand zu geben, damit er von der Rente profitieren kann.

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