Krankenzusatzversicherungen: Sind sie auch im Alter wichtig?

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Einige Versicherungsunternehmen werben mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Insbesondere Senioren hoffen daher, unter anderem noch eine Police für den Zahnersatz oder einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus zu bekommen. Für herkömmliche Versicherungsangebote liegt die Altersgrenze bei 65 oder 70 Jahren, bei einigen wenigen Tarife sogar bei 60 oder 62 Jahren.

Doch selbst wenn die Versicherer mit vereinfachten Gesundheitsfragen werben: Im Schnitt erhalten trotzdem nicht mehr Personen eine Zusatzpolice als im ausführlichen, mit mehr Fragen zur Gesundheit operierenden Verfahren. Liegt ein kritischer Befund vor, wird bei der Antragstellung genauer nachgefragt. Verbunden damit ist auch die Entbindung der behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht. Für einige Vorerkrankungen erhebt der Versicherer einen Risikozuschlag oder die Behandlung wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein beispielsweise an Diabetes erkrankter Antragsteller wird es immer schwer haben, einen Versicherungsschutz für eine Krankenhaus-Zusatzversicherung zu bekommen.

Grundsätzlich sollte der Antragsteller bei der Gesundheitsprüfung strikt bei der Wahrheit bleiben. Selbst bei vereinfachten Fragen darf von ihm, gleich welchen Alters, nichts verschwiegen werden. Im Schadensfall muss der Versicherte nämlich ansonsten immer mit einer Leistungsverweigerung des Versicherers und einen Ausschluss vom Versicherungsschutz rechnen.

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