Ratgeber: Wie finanziert sich die gesetzliche Pflegeversicherung?

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Aktuell liegt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bei 1,95 Prozent vom Einkommen, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 0,975 Prozent übernehmen. Einzige Ausnahme stellt das Bundesland Sachsen dar. Hier wurde der Buß- und Bettag nicht abgeschafft. Dieser wird im übrigen Teil Deutschlands zur Finanzierung der Pflegeversicherung verwendet, womit sich für die Arbeitnehmer in Sachsen ein höherer Anteil vom Einkommen für die Pflegeversicherung ergibt: 1,475 Prozent. Die Arbeitgeber zahlen in diesem Bundesland lediglich 0,475 Prozent hinzu. .Kinderlose Arbeitnehmer, die mindestens 23 Jahre alt sind und nach dem 31. Dezember 1939 geboren wurden, müssen einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent in die Pflegeversicherung einzahlen.

Besonderheiten
Gemäß des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung, ergibt sich auch für die Pflegeversicherung eine Obergrenze für die Beitragszahlungen. Geringverdiener können in der Pflegeversicherung pflichtversichert werden. Die Berechnungsgrundlage für die Beitragszahlung von Rentnern ist die Höhe der gesetzlichen Rente wie auch alle weiteren Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitslose, die bei der Bundesanstalt für Arbeit registriert sind, müssen die Beiträge nicht selber aufbringen. Für sie werden die Beitragszahlungen übernommen.

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