Ratgeber: Krankengeldzahlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung

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Doch wann endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber? Das Krankengeld wird nicht gezahlt, solange der jeweilige Arbeitgeber seiner Lohnfortzahlungspflicht nachkommen muss. Bei Arbeitslosen gilt für den entsprechenden Zeitraum die Fortzahlung der gesetzlichen Arbeitslosenleistungen. In der Regel beträgt die Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Dauer der Krankengeldzahlung
Für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht die Krankengeldzahlung. Danach besteht ein zeitlich begrenzter Anspruch auf Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit bescheinigt wird. Für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren kann der Versicherungsnehmer mit einer Krankengeldzahlung rechnen. Dabei wird der Anspruch vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an berücksichtigt. Nicht verlängert wird der Leistungsanspruch, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu kommt.

Höhe des Krankengeldes
Die Höhe des Krankengeldes wird aufgrund des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts gezahlt, das bis zur Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurde. Wurden kontinuierlich Überstunden bis zur Arbeitsunfähigkeit geleistet, werden auch diese bei der Krankengeldzahlung berücksichtigt. In der Regel beträgt die Höhe des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenversicherung 70 Prozent aus dem kompletten Regelentgelt. Es darf jedoch nicht 90 Prozent des kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts übersteigen. Grundsätzlich müssen vom Krankengeld auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wie auch zur Pflege gezahlt werden.

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