In der Widerrufsbelehrung hätten Banken darauf hinweisen müssen, dass es sich bei den Produkten um verbundene Verträge handelt und der Rücktritt vom Kreditvertrag auch den Versicherungsvertrag unwirksam macht. Diese Pflicht wurde jüngst höchstrichterlich festgestellt und war von Banken lange Zeit nicht beachtet worden. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht den Rücktritt vom Darlehensvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucher können sich also von teuren Krediten trennen.
Wird vom Kreditvertrag zurückgetreten, muss der Kredit zurückbezahlt werden. Bereits bezahlte Zinsen können jedoch verrechnet werden. Verbraucher sollten den Rücktritt dennoch mit Bedacht angehen und zunächst sicherstellen, dass sich eine günstigere Finanzierung findet.
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