Ratgeber: Private Krankenversicherung – Welche Bedeutung hat die Gesundheitsprüfung?

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Die individuellen Risiken, zu denen in erster Linie der gesundheitliche Zustand des Antragstellers zählt, gehören zu den Aufnahmebedingungen bei der privaten Krankenversicherung. Je schlechter die Gesundheitsprüfung ausfällt, umso höher sind die Versicherungsrisiken. Das Versicherungsunternehmen kann einen Risikozuschlag verlangen oder gegebenenfalls den Antragsteller ablehnen.

Gesundheitsfragen für den ambulanten Bereich
In der Regel fragt die private Krankenversicherung nach ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen (auch bei Heilpraktikern) der vergangenen fünf Jahren vor der Antragstellung. Einige Versicherer begrenzen den Zeitraum auf die vergangenen drei Jahre. Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Im Zweifelsfall sollte man auch Bagatellkrankheiten sowie Verordnungen wie Massagen oder Kuren angeben.

Gesundheitsfragen für stationäre Behandlungen
Geht es um Behandlungen im Krankenhaus oder einen stationären Aufenthalt, fragen die Versicherer meist einen Zeitraum von zehn Jahren ab. Operationen, auch ambulant ausgeführte, müssen genannt werden. Rehabilitationsmaßnahmen und insbesondere psychische Behandlungen und Therapien gehören ebenfalls zum Fragenkatalog. Gerade wenn es um psychische Störungen geht, schauen die privaten Versicherer genau hin. Vielfach muss der Antragsteller mit einem Risikoaufschlag oder gar einer Ablehnung rechnen.

Zahngesundheit
Insbesondere wird nach bereits diagnostizierten Schäden am Gebiss gefragt oder nach Fehlstellungen des Kiefers. Bei einem schadhaften Gebiss oder einer bereits geplanten oder begonnenen Behandlung kann dies bei einigen Versicherern zu Beitragsaufschlägen führen.

Wie sichert sich die private Krankenversicherung ab?
Bei Bedarf wird eine Versicherung auch Rücksprache mit den Ärzten führen und im Zweifel auch nach Attesten fragen. Selbstverständlich muss der Antragsteller vorher seine behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Nach eingehender Prüfung der Gesundheitsfragen wird entschieden, zu welchen Bedingungen der Neukunde aufgenommen wird und wo Leistungseinschränkungen den Versicherungsumfang reduzieren.

Konsequenzen der Gesundheitsprüfung
Hat der Versicherer ein spezielles Risiko erkannt, werden dafür beim künftigen Neukunden Zuschläge erhoben, die in den Vertragsbedingungen aufgeführt sein müssen. Diese beziehen sich auf bestimmte Bereiche (ambulant / stationär) und nehmen Einfluss auf den gewählten Tarif. Erscheinen die Risiken des Antragstellers zu hoch, droht unter bestimmten Umständen auch eine Ablehnung.

In jedem Falle müssen die gesundheitsrelevanten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden, um nicht auf Behandlungskosten sitzen zu bleiben, weil der Versicherer eine Leistungsminderung geltend machen kann. In gravierenden Fällen droht dem Versicherungsnehmer eine Vertragskündigung. Die Höhe des persönlichen Risikos wirkt sich unter anderem auf die Beitragshöhe zur PKV aus.

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