Ratgeber: Private Krankenversicherung – Zusatztarife für kieferorthopädische Behandlungen

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Erforderliche Korrekturen am Kiefer und ähnliche Behandlungen sind nicht nur zeitraubend, sondern auch kostspielig. Schnell wird ein vierstelliger Betrag erreicht und nicht immer beteiligen sich die Krankenkassen an diesen Kosten. Selbst wenn es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt, müssen Extras bei Behandlung und Material immer aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Die private Krankenversicherung bietet Tarife, die für einen Teil dieser Kosten in Leistung treten. Kassen zahlen nur dann, wenn besondere Bedingungen erfüllt sind und eine kieferorthopädische Behandlung unumgänglich ist.

Worauf kommt es bei dieser Zusatzversicherung an?
Der individuelle Leistungsumfang eines privaten Tarifs nimmt einen hohen Stellenwert ein. Beim Vertragsabschluss sollten möglichst viele Privatleistungen versichert werden. Leistungen für Kassenanteile können ebenfalls vertraglich vereinbart werden, wobei es jedoch auf den Zeitpunkt ankommt. Eine private Versicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Liegen nämlich bereits Behandlungsempfehlungen vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden vor, zahlt keine private Versicherung mehr. Im günstigsten Fall wird eine Privatversicherung bereits im Vorschulalter abgeschlossen.

Zahlen die Privaten alles?
Der Kunde muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass keine private Zusatzpolice zu 100 Prozent in Leistung geht. Ein bestimmter Eigenanteil geht immer zu Lasten des Patienten. Grundsätzlich gilt: Erst eine Zusatzversicherung abschließen und danach den Mediziner konsultieren. Mit dem Antrag zur Zusatzverpflichtung werden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden. Wurde bereits vom Kieferorthopäden angeraten, einen orthopädischen Eingriff vornehmen zu lassen, kann die Versicherung die Leistungen sonst verweigern.

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