Ratgeber: Private Krankenversicherung – Auswirkungen der Steueränderungen 2010 durch das Bürgerentlastungsgesetz

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Für das Jahr 2010 können privat Krankenversicherte höhere Beiträge als bisher zur Krankenversicherung als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt erkennt den kompletten Beitrag für die Grundversorgung der privaten Krankenversicherung an. Konkret bedeutet dies, dass ab 2010 alle Aufwendungen berücksichtigt werden, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung entsprechen.

Gleichstellung von gesetzlich und privat Versicherten
Bei der Einkommensteuererklärung für 2010 können alle Versicherten Beiträge bis zu einer Höhe von 3.852 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Neu für Privatversicherte ist die Möglichkeit, die Beiträge für Kinder, den Ehepartner und gesetzlich eingetragenen Lebenspartner voll abzusetzen, wenn sie privat krankenversichert sind.

Keine Berücksichtigung von Extras beim Krankenversicherungsschutz
Steuerlich berücksichtigt werden somit alle Beiträge, die dem Grundversicherungsschutz dienen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Beitragszahlungen für eine Versorgung, die darüber hinaus geht. Dazu gehören die Chefarztbehandlung ebenso wie eine Unterbringung in einem Einzelzimmer während eines stationären Aufenthalts sowie die Finanzierung eines Krankengeldes.

Gesetzlich Krankenversicherte können ebenfalls keinen Zusatzschutz oder Wahltarif steuerlich geltend machen. Will der private Versicherungsnehmer, dass sich seine Ausgaben für den Krankenversicherungsschutz sofort bei seiner Gehaltsabrechnung im Jahr 2010 bemerkbar machen sollen, muss der Arbeitgeber darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Hierfür wird eine entsprechende Beitragsbescheinigung benötigt, bei der Zusatzleistungen herausgerechnet werden müssen

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