Seit dem 01. Januar 2009 gilt der Basistarif, der von jedem privaten Versicherungsunternehmen angeboten werden muss. Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und ist bei allen Anbietern identisch. Anders als in den anderen Tarifen der PKV dürfen im Basistarif keine Risikozuschläge verlangt werden und Ausschlüsse von bestimmten Leistungen drohen auch nicht. Die Beitragshöhe ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt und beträgt aktuell (2010) rund 530 Euro monatlich. Kann der Versicherungsnehmer die Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten, können diese auf Antrag reduziert werden. Auf diese Weise will der Gesetzgeber sicherstellen, dass jeder über einen bezahlbaren Versicherungsschutz verfügt.
Basisabsicherung ist kein Tarif
Der Begriff Basisabsicherung umschreibt das Leistungsangebot, das sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Diese können darüber hinaus in jedem von der privaten Krankenversicherung angebotenen Tarif enthalten sein. Hinzu kommt, dass die Beiträge zur Basisabsicherung steuerlich geltend gemacht werden können. Aus diesem Grunde müssen die Versicherungstarife für den Fiskus aufgeteilt werden, um die Anteile eines Beitrags zu ermitteln, die als Versicherungsschutz entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung steuerlich relevant sind.
Sind die Beiträge nur im Basistarif absetzbar?
Hat sich der Versicherte über einen Basistarif abgesichert, können alle Beiträge steuerlich berücksichtigt werden, mit Ausnahme der Beiträge, die für ein Krankentagegeld gezahlt werden müssen. Sobald ein Tarif vereinbart wird, der mit seinen Leistungen über die Basisabsicherung hinaus geht, müssen die Beiträge entsprechend aufgeteilt werden, wobei der Gesetzgeber das Aufteilungsverfahren speziell geregelt hat. Beinhaltet ein Tarif lediglich Leistungen auf der Grundlage einer Basisabsicherung, ist eine tarifbezogene Aufteilung der Beiträge nicht erforderlich. Somit kann der für diesen Tarif gezahlte Beitrag komplett berücksichtigt werden.

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