Ratgeber: Private Krankenversicherung – Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung

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Wer innerhalb eines Versicherungsunternehmens wechselt, läuft nicht Gefahr, seine Altersrückstellungen zu verlieren. Die meisten Unternehmen bieten mehrere Tarife an, zu denen auch so genannte Kompakttarife zählen. Diese kombinieren Leistungen für stationäre und ambulante Behandlungen wie auch für den Zahnersatz. Parallel dazu hat der Versicherte die Möglichkeit, sich mehrere Einzeltarife zusammenzustellen. Doch gehen Einsparungen auf diese Weise in der Regel immer zulasten des Leistungsangebots.

Leistungen gezielt reduzieren
In einigen Fällen besteht für Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit, im bestehenden Tarif das Leistungsangebot zu reduzieren. Dies hängt jedoch von den vormals gewählten Vereinbarungen ab sowie von den Spielräumen, die zur Verfügung stehen. Einsparungen werden bereits durch den Verzicht auf das Ein- oder Zweibettzimmer erzielt. Jedoch sollte ein Mindestmaß an Versicherungsschutz erhalten bleiben.

Selbstbehalt erhöhen
Einsparungen sind auch durch eine Erhöhung des Selbstbehalts möglich. Insbesondere im ambulanten Bereich kann hier eingespart werden. Wer sich bereit erklärt, für einen Arztbesuch oder Medikamente mehr aus der eigenen Tasche zu zahlen oder gar die volle Höhe des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts zahlen will, kann den Beitrag enorm senken.

Steuervorteile frühzeitig nutzen
Seit Beginn des Jahres 2010 können auch privat Versicherte ihre Kosten für die Krankenversicherung steuerlich geltend machen. Alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die sich auf die Grundversorgung beziehen, können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Extras wie beispielsweise alle Leistungen, die darüber hinaus gehen, werden nicht vom Finanzamt anerkannt. Wer nicht auf die Einkommensteuererklärung warten will, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren, damit die Änderung bereits aktuell beim Gehalt berücksichtigt werden kann.

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