Ratgeber: Welche Vorteile bietet die Auslandsreise-Krankenversicherung?

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Die Vertragsbedingungen bei einer Auslandsreisekrankenversicherung stehen im Mittelpunkt, denn nur ein umfassender Schutz vermeidet hohe Kosten. In der Regel gilt diese Versicherung für beliebig viele Reisen ins Ausland. Dabei kann der Versicherte von einem Schutz, abhängig vom Vertrag, zwischen sechs und acht Wochen an einem Stück profitieren. Wer sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhält, benötigt einen gesonderten Vertrag.

Wofür geht die Versicherung in Leistung?
Gesetzlich Versicherte mit diesem Zusatzschutz erhält den Status eines Privatpatienten. Dazu zählen etwa die freie Wahl des Arztes und der Klinik. Übernommen werden auch Medikamente und medizinische Hilfsmittel. Zu den Besonderheiten gehört die Kostenübernahme für einen Krankenrücktransport, der meist mehrere Tausend Euro kostet. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz geht hierfür nicht in Leistung.

Benötigen Privatversicherte auch einen solchen Zusatzschutz?
Wer hierzulande privat krankenversichert ist, genießt auch während eines Auslandsaufenthalts den vollen Versicherungsschutz. Jedoch gibt es Versicherer, die nicht zwingend einen Krankenrücktransport übernehmen. Beim Vertragsabschluss sollte auf dieses Kriterium geachtet werden.

Versicherung trägt nicht alle Behandlungen
Zu den wichtigen Vertragsbedingungen gehört, dass die medizinische Behandlung aufgrund eines akuten Ereignisses durchgeführt werden muss. Ausgeschlossen vom Schutz sind Behandlungen, die bereits beim Antritt einer Reise geplant wurden. Zahnmedizinische Behandlungen werden ebenfalls nur in Notsituationen bezahlt und schließen einen Zahnersatz im Ausland aus. Chronisch Kranken und Schwangere sollten vor Reiseantritt ihren Versicherer informieren, um vor einem Leistungsausschluss geschützt zu sein, wenn sich im Ausland Komplikationen ergeben, die eine medizinische Behandlung erforderlich machen.

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