Der Beitrag für den privaten Krankenversicherungsschutz orientiert sich nicht nur nach den persönlichen Anforderungen an den Versicherungsschutz, sondern unter anderem am Beitrittsalter. Jedes Versicherungsunternehmen wird, je älter ein Antragsteller ist, die Beiträge umso höher die Beiträge ansetzen. Wer bereits privat krankenversichert ist, hat schon Altersrückstellungen gebildet.
Auf die Altersrückstellungen kommt es an
Änderungen durch den Gesetzgeber bewirken, dass bei einem Anbieterwechsel die Möglichkeit geboten wird, einen Teil der Altersrückstellungen mitzunehmen. Mit einem Teil der Beiträge bilden die Versicherer Altersrückstellungen, um höhere Gesundheitskosten im Alter zu „glätten“. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten über den gesamten Lebenszyklus verteilt werden sollen. In der Vergangenheit war es beispielsweise einem Versicherten, der seinen Anbieter wechseln wollte, nicht möglich gewesen, seine Altersrückstellungen mitzunehmen. Bei einem Neuvertrag mussten diese erst wieder neu aufgebaut werden, was höhere Beiträge nach sich gezogen hatte. Die Gesundheitsreform jedoch hat bewirkt, dass ein Teil dieser wichtigen Rückstellungen nun „gerettet“ werden kann.
Regelung für Bestandskunden
Ist ein bereits privat Versicherter im ersten Halbjahr 2009 in den seit dem 1. Januar 2009 eingeführten Basistarif eines anderen Anbieters gewechselt, konnte er die Altersrückstellungen zum Umfang des Basistarifs zum neuen Unternehmen mitnehmen. Nach einer Versicherungszeit von wenigstens 18 Monaten kann dann problemlos in einen anderen Tarif des gleichen Anbieters gewechselt werden und dies unter Mitnahme der Altersrückstellungen aus dem Basistarif. Jedoch besteht für den Versicherer keine rechtliche Verpflichtung zur Aufnahmen in einen höherwertigen Tarif.
Wechselmodalitäten für PKV-Neuverträge
Wer einen Neuvertrag abgeschlossen hat, kann seine Altersrückstellungen zum Umfang des Basistarifs zu einem anderen Anbieter mitnehmen.

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