Ratgeber: Private Krankenversicherung – Kriterien für die Pflegeversicherung

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Eine Eigenvorsorge für den Pflegefall ist unverzichtbar. Die demografische Entwicklung zeigt, dass die Bundesbürger immer älter werden und auch durch die gesetzliche Pflicht-Pflegeversicherung lediglich eine Grundversorgung gewährleistet wird. Eine private Vorsorge trägt dazu bei, die Leistungen aufzustocken, wenn die tatsächlich anfallenden Pflegekosten den Kassenanteil übersteigen.

Private Pflegezusatzversicherungen erweitern Leistungsspektrum
Die Pflegerentenversicherung, die als Lebensversicherung angeboten wird, zahlt eine monatliche Rente, sollte der Versicherte pflegebedürftig werden. Die Pflegekostenversicherung, die nach Vorleistung der Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten erstattet, kann für einen Teil der Restkosten oder den kompletten Restbetrag abgeschlossen werden. Die Pflegetagegeldversicherung geht mit einem festen Betrag für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit in Leistung.

Wie finanziert sich die private Pflege-Pflichtversicherung?
Versicherungsnehmer der privaten Pflege-Pflichtversicherung ist derjenige, der bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abgesichert ist. Für die Pflege-Pflichtversicherung wird ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen. Private Pflegeversicherungen arbeiten auf der Grundlage des Anwartschaftsdeckungsverfahrens. Konkret bedeutet dies, dass Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Die Höhe der Beiträge in der privaten Pflegeversicherung wird nicht, wie in der sozialen Pflegeversicherung, am Einkommen festgemacht. Für die Mitgliedschaft erhält ein Versicherungsnehmer von seinem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss in Höhe eines vergleichbaren Arbeitgeberanteils zur sozialen Pflegeversicherung.

Gehen Altersrückstellungen beim Pflegekassenwechsel verloren?
Seit Beginn des Jahres 2009 besteht innerhalb der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit zur Mitnahme von Alterungsrückstellungen. Dies gilt ebenso für Rückstellungen in der privaten Pflege-Pflichtversicherung. Dieses Kriterium gilt nicht nur für Versicherungsnehmer, die erst ab dem 1. Januar 2009 eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben, sondern auch für sogenannte Altfälle.

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