Die Beiträge für den privaten Krankenversicherungsschutz errechnen sich nach unterschiedlichen Kriterien individuell. Das Geschlecht, das Alter, die Krankenvorgeschichte, der aktuelle Gesundheitszustand wie auch die gewünschten Leistungen nehmen Einfluss darauf. Grundsätzlich gilt: je höher der gewünschte Leistungsanspruch, desto teurer wird der Krankenversicherungsschutz. Jeder Arbeitnehmer kann, wenn die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind, den privaten Krankenversicherungsschutz nutzen. Freiberufler, Selbstständige sowie auch Beamte müssen sich nicht an der Jahresbruttoeinkommensgrenze orientieren.
Zudem werden Beiträge in Unabhängigkeit vom jeweiligen Einkommen geleistet. Die Hälfte davon wird vom Arbeitgeber finanziert. Dies gilt jedoch lediglich bis zu einer Höhe, die maximal für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz gezahlt wird. Der Versicherungsnehmer ist selber Vertragspartner von Ärzten und Kliniken und muss für die Kosten zunächst selber aufkommen. Nach der Abrechnung mit seinem Versicherer werden die Kosten nach Maßgabe des gewählten Tarifs erstattet.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich bietet die PKV gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ein deutlich erweitertes Leistungsspektrum. Dazu gehören eine freie Arzt- und Klinikwahl, die Kostenübernahme von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln, die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer bei einem stationären Aufenthalt sowie auch die Behandlung durch den Chefarzt einer Klinik. Jedoch müssen bestimmte Extras auch in einem gehobenen Tarif abgesichert werden, der mit einem entsprechend höheren Beitrag verbunden ist. Zudem bieten viele Privatversicherer für kosten- oder gesundheitsbewusstes Verhalten attraktive Rückerstattungen an. Im Gegensatz zum Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die PKV keine kostenfreie Familienversicherung an. Für jedes Familienmitglied muss ein separater Vertrag geführt werden.

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