Ratgeber: Private Krankenversicherung – Welche Bedeutung haben Altersrückstellungen?

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War es früher nicht möglich, bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft die bis dahin gebildeten Altersrückstellungen mitzunehmen, müssen diese heute nicht mehr neu aufgebaut werden. Aus diesem Grunde haben übrigens in der Vergangenheit viele Privatversicherte einen Wechsel gescheut, was zur Folge hatte, dass die Versicherungswirtschaft nicht in einen Wettbewerb um Bestandskunden treten musste. Mit der Gesundheitsreform haben sich die Bedingungen grundlegend geändert. Die Übertragung der Altersrückstellungen wurde vereinfacht.

Regelung für Bestandskunden
Will ein privat Versicherter innerhalb eines Unternehmens in den Basistarif wechseln, können die Rückstellungen grundsätzlich mitgenommen werden, und zwar vollumfänglich. Wer wenigstens 18 Monate Versicherungsnehmers eines Unternehmens ist und vom Basistarif in einen anderen Tarif wechseln will, kann seine Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen. Jedoch gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für das Unternehmen, einem Wechselwilligen den Zugang in einen höherwertigen Tarif zu ermöglichen. Wer seine Verweildauer in einem Basistarif erfüllt hat, kann jedoch zu einem anderen Anbieter wechseln, ohne auf seine Rückstellungen verzichten zu müssen. Diese können komplett mitgenommen werden.

Regelung für Neukunden
Wer als neuer Kunde einen Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen abschließt, kann nach der Mindestversicherungszeit von 18 Monaten bei einem Wechsel seine Altersrückstellungen komplett mitnehmen und dies unabhängig von der Art des gewählten Tarifs.

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