Ratgeber: Was hat sich durch Neuregelungen in der PKV geändert?

zurück zur Übersicht

Seit Beginn des Jahres 2009 muss die private Krankenversicherung einen Basistarif anbieten, in den alle, ohne dass individuelle Risiken Einfluss nehmen, versichert werden müssen, und zwar im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Vorangegangen war am o1. Juli 2007 ein Zugang für alle Nichtversicherten in den Standardtarif, der eine Aufnahmen ohne Risikozuschläge ermöglicht hatte. Nichtversicherte, die zuletzt bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert waren, können seit 2009 von einem Rückkehrrecht über den Basistarif profitieren. Ebenso können sich Nichtversicherte, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, ebenfalls über den Basistarif absichern lassen. Die Beiträge für den Basistarif dürfen jedoch nicht die vergleichbaren Höchstbeiträge für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz überschreiten.

Wechselmodalitäten
Die private Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip von Altersrückstellungen, um im günstigsten Falle eine Kostensteigerung über den kompletten Lebenszyklus des Versicherten zu verhindern. War es in der Vergangenheit nicht möglich, bei einem Anbieterwechsel seine Altersrückstellungen mitzunehmen, ist dies seit 2009 problemlos möglich, jedoch nur im Umfang des Basistarifs.

Höheres Einsparpotenzial für 2010
Privat Versicherte können für das Jahr 2010 von steuerlichen Erleichterungen profitieren. Die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz lassen sich bis zum Umfang der Grundversorgung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung steuerlich gelten machen. Zusatzleistungen wie beispielsweise eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder auch die bevorzugte Behandlung durch den Klinikchef werden jedoch nicht berücksichtigt. Außerdem müssen die Beiträge für diese zusätzlichen Leistungen herausgerechnet werden. Wer als Privatversicherter bereits 2010 von steuerlichen Entlastungen profitieren und nicht bis zur Einkommensteuererklärung im Jahr 2011 warten will, muss seinen Arbeitgeber umgehend benachrichtigen.

Verwandte Artikel

 
Kommentar schreiben 
Name (Nickname):*
E-Mail (wird nicht veröffentlicht):*
Website:
Summe von 8 + 9 ?:*
* Pflichtfelder Datenschutzrichtlinie