Private Krankenversicherung: Basistarif bietet Grundschutz

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Jede private Krankenversicherung muss seit Jahresbeginn 2009 einen Basistarif anbieten. Versicherungsnehmer, die ihren privaten Schutz bereits verloren haben, müssen im Basistarif wieder aufgenommen werden. Privat Krankenversicherte bekommen darüber hinaus auch eine verbesserte Chance, einfacher zu einem anderen Anbieter wechseln zu können. Verbunden damit ist auch eine erweiterte Wettbewerbsmöglichkeit im Segment der Krankenversicherer.

Regelungen für Neukunden
Wer erstmalig ab Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsschutz vereinbart hat, kann gleichzeitig von einem uneingeschränkten Wechselrecht zu einer anderen PKV profitieren. Bei einem Anbieterwechsel können die bis dahin angesparten Altersrückstellungen „mitgenommen“ werden, jedoch nur die, die anteilig auf den Basistarif entfallen. Der Zugang zum Basistarif darf nicht von gesundheitlichen Risiken abhängig gemacht werden. Risiko-Zuschläge dürfen vom Versicherer nicht erhoben werden.

Regelungen für Bestandskunden
War ein Versicherter bereits vor dem 1. Januar 2009 Kunde einer privaten Krankenversicherung und will nun den Anbieter wechseln, verbleiben die bis dahin erworbenen Rückstellungen dort und können nicht mitgenommen werden. Bevor gewechselt wird, gilt wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich eine Verweildauer von wenigstens 18 Monaten. Danach kann ein Versicherter mit seinen kompletten Rückstellungen in den Volltarif seiner Versicherung oder in den Basistarif einer anderen wechseln.

Leistungen
Nicht nur die Mindestverweildauer bis zu einem Anbieterwechsel ähnelt den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch das Leistungsspektrum. Antragsteller mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko müssen keine Zuschläge bezahlen. Kriterien wie die Krankenvorgeschichte und das Alter nehmen keinen Einfluss auf den Zugang zu einem Basistarif der PKV. Die Beiträge orientieren sich an der Höchstgrenze des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes, wobei eine Reduzierung bei bedürftigen Menschen beantragt werden kann. Aktuell liegt die Beitragshöhe bei knapp unter 600 Euro monatlich. Sollte die Reduzierung der Beitragshöhe nicht ausreichen, übernehmen die Agenturen für Arbeit oder die Sozialämter einen weiteren Teil der Kosten.

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1 Kommentar »
#1 Sandra 27.06.2010 14:54

Vergleichen, heißt das Zauberwort. In der privaten Krankenversicherung gibt es zahlreiche Unterschiede in den Leistungen, die in den niedrigen Tarifen geboten werden. Dabei ist es wichtig, dass der Versicherte sich nicht mit blind mit dem Angebot seiner Versicherung zufrieden gibt. Es sollte immer hinterfragt werden. Auch in der PKV sind viele Konditionen reine Verhandlungssache. Erklären Sie Ihrem Sachbearbeiter doch mal, dass Sie vorhaben zur PKV XY zu wechseln, da diese weitaus bessere Konditionen leistet. Sie werden sich wundern, wie schnell Ihnen Ihre PKV entgegen kommt.

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