Anleihen: Vorsicht Steuerfalle 2009 – iIm Extremfall werden ungewollt Steuern hinterzogen

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Wer eine Anleihe vor Fälligkeit am Markt veräußert, erhält die Stückzinsen, die ihm rechnerisch zustehen. Wird eine Anleihe mit jährlicher Kuponzahlung etwa drei Monate vor dem nächsten Zinstermin verkauft, stehen dem Verkäufer 75 Prozent der Zinszahlung zu. Das Problem: Banken haben im vergangenen Jahr von diesen Stückzinsen nichts abgezogen, sondern die Zinserträge dem Veräußerungsgewinn zugeschlagen. Wurde die Anleihe im Jahr 2008 erworben und dann mindestens ein Jahr gehalten, gilt sie im Hinblick auf die Abgeltungsteuer als Altfall und wird nicht auf Bankebene besteuert. Das Unterlassen der Stückzins-Besteuerung war nicht rechtens, erfolgte aber dennoch fast immer.

Anleger, die Stückzinsen steuerfrei erhalten haben, müssen diese in ihrer Steuererklärung unbedingt mit angeben. Das Problem tritt ab sofort nicht mehr auf und betrifft nur vergangene Geschäfte.

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