Mit einer privaten Zusatzpolice kann sich der Versicherte Extras sichern. Die Krankenhaus-Zusatzversicherung bietet beispielsweise einem gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, sich in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu erholen oder sich vom Chef einer Klinik behandeln zu lassen. Ein Chefarzt kann jede Einzelbehandlung bei Privatpatienten in Rechnung stellen. Insbesondere bei schweren Erkrankungen ist damit auch für einen Kassenpatienten eine bevorzugte Behandlung gewährleistet.
Wer sich mit einer Zusatzpolice einen privaten Schutz sichern will, muss beim Vertragsabschluss auf die individuellen Bedingungen achten. Ein Chefarzt rechnet nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, einige gehen sogar darüber hinaus. Die private Krankenhaus-Zusatzversicherung sollte deshalb eine Versorgung bis zum 3,5-fachen des herkömmlichen Satzes beinhalten.
Für viele Patienten ist außerdem die Unterbringung in einer Klinik von nicht geringerer Bedeutung. Je nach Tarif kann sich der Versicherungsnehmer für ein Einzelzimmer oder ein Zweibettzimmer entscheiden. Wer für seine Unterbringung nicht zwingend eine Versicherung abschließen will, kann sich dieses Extra auch privat leisten. Wer als gesetzlich Krankenversicherter besser untergebracht werden will, zahlt aus der eigenen Tasche 50 bis 100 Euro täglich hinzu.
Mit Zusatzpolice in jedes Krankenhaus?
Einige Tarife der privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung gehen auch dann in Leistung, wenn der Patient in einem Krankenhaus der eigenen Wahl untergebracht werden will. Jedoch kann kein Kassenpatient mit einer Zusatzpolice in einer reinen Privatklinik behandelt werden, denn eine Zusatzversicherung geht nur für Kosten in Leistung, die über den Teil der allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen. Privatkliniken haben in der Regel keine Verträge mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Risikozuschläge
Nicht jeder kann problemlos eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung abschließen. Vor dem Vertragsabschluss muss der künftige Versicherte gesundheitsrelevante Fragen beantworten. Diese betreffen den aktuellen Gesundheitszustand sowie die Krankenvorgeschichte. Erscheinen dem Versicherer die Risiken zu hoch, werden oft Zuschläge fällig oder dem Antragsteller droht sogar eine Ablehnung. Einige Versicherungen vereinbaren mit ihren Kunden einen Leistungsausschluss für bestimmte Krankheiten. Und schließlich: Chronische oder schwere Erkrankungen sind bei einem privaten Versicherer nicht gern gesehen.

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