Wer bis zum Studium gesetzlich krankenversichert war, kann sich bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung der Eltern kostenlos absichern. Ein freiwilliges Jahr oder Zivil- oder Wehrdienstzeiten verlängern die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum. Studienanfänger ab dem 30. Lebensjahr müssen sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig gesetzlich versichern. Nach dem Ende der Familienversicherung können Studenten aber auch in einen Studententarif der privaten Krankenversicherung wechseln.
Privater Krankenversicherungsschutz für Studenten
Wer bis zum Studienbeginn privat krankenversichert war, kann sich für einen Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden oder wählt einen speziellen Studententarif bei der PKV. Der Versicherungsschutz gilt hier, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bis zum 34. Geburtstag. Heiratet ein bislang privat versicherter Student einen gesetzlich versicherten Partner, gilt eine kostenfreie Familienversicherung sogar bis zum Ende des Studiums.
Wer sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lässt, um während des Studiums privat versichert zu sein, muss dies bis zum Ende des Studiums jedoch bleiben. Führt das Studium über einen längeren Zeitraum ins Ausland, muss dies dem Versicherer gemeldet werden, um auch in Ländern, mit denen die Bundesrepublik keine Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, einen privaten Krankenversicherungsschutz zu besitzen.
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