Krankenversicherung: Wer hat Zugang zur privaten Krankenversicherung?

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Arbeitnehmer haben nur dann einen Zugang zur privaten Krankenversicherung, wenn das Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wird. Im Jahr 2009 lag diese bei 48.600 Euro; sie wurde für das Jahr 2010 auf 49.950 Euro angehoben. Lag das Jahresbruttoeinkommen erst im Jahr 2008 über der relevanten Pflichtgrenze, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung frühestens ab Jahresbeginn 2011 möglich. Wer wechseln will, muss von seinem Arbeitgeber eine Bestätigung vorlegen, dass aller Voraussicht nach die Verdienstgrenze für das Jahr 2011 eingehalten wird.

Zugangsbedingungen für andere Berufsgruppen
Mediziner, Veterinäre, Heilpraktiker und ähnliche Berufe können ebenfalls einen privaten Krankenversicherungsschutz vereinbaren. Viele Privatversicherer bieten dieser Zielgruppe besondere Tarife. Für Beihilfeberechtigte wie Richter, Beamte und Abgeordnete des Bundes- wie auch Landtags gilt ebenso der Zugang zur PKV. Studenten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und für die eine Familienversicherung über die Eltern im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr gilt, können sich für einen privaten Krankenversicherungsschutz entscheiden.

Weitere Zugangsbedingungen
Jede private Krankenversicherung möchte die eigenen Risiken begrenzen. Aus diesem Grunde gehören nicht nur die finanziellen Voraussetzungen zu den Aufnahmebedingungen, sondern auch das wahrheitsgemäße Beantworten gesundheitsrelevanter Fragen im Rahmen eine speziellen Gesundheitsprüfung. Bei schweren Vorerkrankungen und anderen gesundheitlichen Risiken kann der Versicherer einen Risiko-Zuschlag verlangen, den Schutz mit Ausschlüssen versehen oder den Antragsteller ablehnen.

Basistarif – Zugang für Alle
Ein Basistarif, den jeder private Anbieter zur Verfügung stellen muss, wurde am 01. Januar 2009 eingeführt. Der Leistungsumfang entspricht den gesetzlich vorgeschrieben Leistungen der Krankenkassen. Jedoch können Ehegatten ohne Einkommen und Kinder nicht kostenfrei über diesen Tarif mitversichert werden. Erhöhte Gesundheitsrisiken dürfen im Basistarif nicht mit Zuschlägen belegt werden und auch schwere Vorerkrankungen können nicht zu einer Ablehnung führen. Die Beiträge orientieren sich an den Höchstbeträgen für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Hilfebedürftige haben jedoch die Möglichkeit, ihre Beiträge auf Antrag verringern zu lassen. (Siehe auch Ratgeber Basistarif: Wer kann wechseln?, Basistarif: Kriterien, und Basistarif vs. Basisabsicherung)

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