Die Überweisungen stammen von Absendern, die dem Empfänger nicht bekannt sind. Ein wirkliches Risiko stellt die Masche nur für Kontoinhaber dar, die ihre Kontoauszüge nicht regelmäßig prüfen. Gegen ausgehende Lastschriften kann (mindestens) in den ersten sechs Wochen nach dem Tag der Wertstellung Widerspruch eingelegt werden.
Die Bank bucht die Lastschrift dann zurück und schreibt den abgebuchten Betrag umgehend wieder gut. Der Widerspruch kann schriftlich ebenso erfolgen wie telefonisch oder – bei vielen Banken – auch über eine entsprechende Funktion im Online-Banking.
Banken dürfen für Lastschriftrückgaben keine Entgelte verlangen. Dies wurde in mehreren Urteilen höchstrichterlich bestätigt. Wird die Frist für den Widerspruch deutlich überzogen, kann es bei der Geltendmachung der Ansprüche zu Schwierigkeiten kommen – im schlimmsten Fall ist das widerrechtlich abgebuchte Geld verloren.
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