Wer Bankprodukte mit gutem Gewissen empfehlen möchte, sollte zuvor einen Blick auf die Angebotsbedingungen werfen. Die Prämie für die Werbung sollte nicht durch überhöhte Kosten finanziert werden, die der Geworbene tragen muss. Damit die Prämie schlussendlich tatsächlich gezahlt wird, müssen zudem einige Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel muss der Werber ein eigens zu diesem Zweck bereitgestelltes Formular ausfüllen und an die Bank senden.
Verbraucher, die an Empfehlungsprogrammen teilnehmen möchten, sollten sich zudem an geltendes Recht halten. Das gilt insbesondere, wenn nicht nur einmalig ein Bekannter empfohlen wird und regelmäßig und über einen längeren Zeitraum viel Zeit in das Werben von Kunden investiert wird. Dann kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein.
Am besten eignen sich Freundschaftswerbungsangebote, bei denen nicht nur der Werber, sondern auch der Geworbene eine Prämie erhält.
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