Nicht alle Banken erkennen KfW-Darlehen als nachrangige Kreditmittel an. Einen Anspruch darauf gibt es nicht – die KfW überlässt die Details der Besicherung der durchleitenden Bank, erlaubt jedoch explizit auch nachrangige Grundpfandrechte. Ein Nachrangdarlehen bietet Vorteile: Es wird bei der Feststellung des Beleihungsauslaufs wie Eigenkapital behandelt und verhindert damit Aufschläge auf den Zinssatz. Diese werden in der Regel erhoben, wenn der Beleihungsauslauf auf über 60 Prozent ansteigt.
Ob Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm von einer Bank als nachrangig akzeptiert werden oder nicht, muss erfragt werden –die KfW führt dazu keine Aufzeichnungen. Kredite aus dem Wohneigentumsprogramm können zur Finanzierung selbstgenutzter Immobilien verwendet werden. Die KfW finanziert bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 100.000 Euro. Die Zinsen sind sehr günstig und in der Regel nur halb so hoch wie Nachrangdarlehen auf dem freien Markt.
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