Anleihen-Wissen: Stückzinsen berechnen, denn jeder Tag zählt

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Sofern zwischen dem Tag des Erwerbs und dem letzten Zinstermin bereits Zeit verstrichen ist (und sei es auch nur ein Tag), hat der Verkäufer Anspruch auf die rechnerisch während dieser Zeit angelaufenen Zinsen. Die Zinsen müssen deshalb vom Käufer der Anleihe zusammen mit dem Kaufpreis entrichtet werden.

Bei der Ermittlung der Stückzinsen sind zwei Größen von Bedeutung: Erstens die Anzahl der Tage seit der letzten Zinszahlung und zweitens die Höhe der nächstfolgenden Kuponzahlung (in Geldeinheiten). Die Anzahl der bereits verstrichenen Tage wird durch 360 dividiert und der so erhaltene Quotient dann mit der anstehenden Zinszahlung multipliziert.

Die Stückzinsen müssen dem Kaufkurs zugeschlagen werden. Der Käufer muss keine Stückzinsen zahlen, wenn er die Anleihe eines zahlungsunfähigen Emittenten erwirbt. Wird eine Anleihe später veräußert, werden entsprechend Stückzinsen vereinnahmt. Diese unterliegen wie alle Kapitalerträge der Abgeltungsteuer.

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