Ratgeber: Haftung ausschließen – Wann Bankkunden ihre Karten sperren müssen

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Abhanden gekommene Karten müssen unverzüglich gesperrt werden, wenn der Verlust bemerkt wird. Um einen Verlust handelt es sich dabei ausdrücklich auch, wenn die Karte von einem Geldautomaten einbehalten wird. Dies kann auf eine Störung des Automaten ebenso zurückzuführen sein wie auf ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kontoinhabers.

Sofern ein Diebstahl vermutet wird, muss zusätzlich eine Anzeige erstattet werden. Karteninhaber sollten dabei den Namen des Beamten, der die Anzeige aufnimmt, sowie die genaue Uhrzeit der Aufgabe festhalten und sich eine Kopie der Anzeige geben lassen.

Karten können direkt bei der Bank beziehungsweise der Kartengesellschaft gesperrt werden. Jede Bank bietet dazu eine eigene Hotline an, die an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden täglich erreichbar ist. Darüber hinaus lassen sich fast alle Karten auch über die zentrale Sperr-Annahme-Hotline (aus Deutschland: 116 116) sperren.

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