KfW-Kredite: Was passiert beim Verkauf der Immobilie?

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Wird eine Immobilie, die mit einem solchen KfW-Darlehen finanziert wird, veräußert, entfällt grundsätzlich der Anspruch auf den Kredit. Darlehensnehmer müssen den Kredit dennoch nicht zurückzahlen. Die KfW sieht für einen solchen Fall zwei Möglichkeiten vor.

Zum einen kann der Kredit auf eine andere Immobilie übertragen werden. Hier ist dann ebenfalls Voraussetzung, dass der Eigentümer das Objekt selbst nutzt. Im Rahmen eines Umzugs stellt der Kredit somit kein Problem dar. Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Kredit auf den Käufer der finanzierten Immobilie zu übertragen.

Der Käufer muss der Übernahme des Kredits zustimmen. Die Übertragung des Kredits auf den Käufer macht nur Sinn, wenn das bestehende KfW-Darlehen zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht teurer ist als Neufinanzierungen (ganz egal ob von der Förderbank oder auf dem freien Markt). Andernfalls müssen Preisabschläge hingenommen werden.

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