Oberstes Gebot in punkto Sicherheit ist die strikt getrennte Aufbewahrung von Pin und Karte. Am besten wird die PIN direkt nach der Zustellung vernichtet – nur so besteht absolute Sicherheit. Um sich die Geheimzahl besser merken zu können, eignen sich Eselsbrücken. Die Pin kann etwa mit einer bestimmten Jahreszahl oder einem Datum in Verbindung gebracht werden.
EC- und Kreditkarten dürfen zudem nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Es gilt der Grundsatz: Wo kein Bargeld aufbewahrt wird, gehört auch die Karte nicht hin. Zu den ungeeigneten Aufbewahrungsorten zählt die Schublade am Arbeitsplatz ebenso wie das abgestellte Fahrzeug. Beim Restaurantbesuch gehört die Karte keinesfalls in die Jacke an der Garderobe.
Nach dem Besuch von Großveranstaltungen (etwa eines Fußballstadions oder Live-Konzertes) sollte zudem umgehend geprüft werden, ob noch alles an seinem Platz ist. Steht schon im Vorfeld der Veranstaltung fest, dass die Karte nicht benötigt wird, bleibt sie am besten zuhause.
Gehen EC- oder Kreditkarte verloren, muss dies sofort der Bank gemeldet werden, damit die Sperrung erfolgt. Nach der Sperrung haftet der Kateninhaber in keinem Fall.
Verwandte Artikel

RSS-Feed abonnieren zum Thema
