Die Kinder des Versicherten sind ebenfalls über die Police mitversichert. Dies gilt auch für unverheiratete und volljährige Kinder, die sich in einer Erstausbildung befinden (wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um eine herkömmliche Ausbildung oder um ein Studium handelt, denn allgemeine Ausbildungszeiten werden anerkannt). Für die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes wird kein eigener Versicherungsvertrag benötigt. Das Höchstalter für den Versicherungsschutz sollte jeder Versicherte individuell bei seinem Versicherer erfragen. In der Regel muss für ein Kind ein separater Vertrag her, wenn die Berufsausbildung abgeschlossen ist und ein eigenes leistungsbezogenes Einkommen erzielt wird.
Versicherungsschutz kann individuell vereinbart werden
Als sinnvoll erweist sich eine Haftpflichtversicherung, die mit einer so genannten Forderungsausfalldeckung ausgestattet ist. In diesem Falle geht die eigene Versicherung in Leistung, wenn der Verursacher eines Schadens keine private Haftpflichtversicherung besitzt und selbst nicht zahlen kann. Bevor die eigene Versicherung in Leistung tritt, werden im Vorfeld alle Möglichkeiten ausgelotet, um sich den Schaden vom Verursacher bezahlen zu lassen.

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Hallo Astrid,
“Private Haftpflichtversicherung: Wer ist abgesichert?” finde ich einen guten Bericht bzw. eine gute Information. Sicherlich haben Versicherungsnehmer, wenn sie sich an die Informationen halten, einiges sparen können.
Conny