Kann der Zahnarzt einen Zahn nicht mehr durch herkömmliche Methoden retten, wird ein Zahnersatz benötigt. Gesetzlich Krankenversicherte und auch Privatpatienten erhalten dann einen Heil- und Kostenplan, der Befund wie auch Therapieempfehlungen beinhaltet. Als nächstes muss die jeweilige Krankenkasse diesen Plan genehmigen und stellt sich heraus, dass die Kosten für den Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus gehen, wird meist ein Eigenanteil an den Gesamtkosten fällig, wenn der Patient ein Mehr an zahnmedizinischen Leistungen fordert.
Laufende Behandlungen sind nicht versichert
Wer erst einmal von seinem Zahnarzt den Heil- und Kostenplan präsentiert bekommt, muss erst gar nicht auf die Idee kommen, nun schnell eine Zahnzusatzversicherung vereinbaren zu wollen. Für Behandlungen, die bereits begonnen wurden, wird keine Versicherung in Leistung treten. Wer eine Zusatzversicherung vereinbaren will, muss seinen Zahnarzt von der Schweigepflicht entbinden, sodass eine Versicherung mühelos erkennen kann, wann eine zahnmedizinische Behandlung begonnen wurde. Macht ein Antragsteller unwahre oder unvollständige Angaben, kann der Versicherer gegebenenfalls bereits erhaltene Leistungen zurück fordern.
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