Gesetzliche Rentenversicherung: Was ist ein Rentenpunkt?

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Ein Arbeitnehmer erhält genau einen Entgeltpunkt, wenn er ein Jahr zum durchschnittlichen Bruttogehalt sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Das durchschnittliche Bruttogehalt in den alten Bundesländern betrug im Jahr 2008 gemäß der Berechnung des Statistischen Bundesamtes 30.084 Euro.

Ein Entgeltpunkt berechtigt derzeit zu einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung in Höhe von 27,20 Euro. Damit die Rente gezahlt wird, müssen auch alle anderen Voraussetzungen (Erreichung des Renteneintrittsalters etc.) erfüllt sein. Für die Neuen Bundesländer gilt ein geringeres Durchschnittsentgelt. Ein Rentenpunkt bezieht sich hier im Gegenzug auf lediglich 24,13 Euro.

Rentenpunkte werden zudem für die Erziehung von Kindern gutgeschrieben. Allein aus der Anzahl der Rentenpunkte lässt sich die Höhe der späteren Rente allerdings nicht ableiten. Die Rentenformel kennt zusätzlich weitere Größen, wie den Zugangsfaktor und den Rentenartfaktor.

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