Um inflationsindexierte Anlagen zu verstehen, sollten Anleger die Bedeutung des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes (HVPI) kennen. Das ist der Index, mit dem die Teuerungsrate in der Europäischen Union berechnet wird. Er ist deshalb nicht deckungsgleich mit dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, der die (amtlich gemessene) Preisentwicklung im Bundesgebiet widerspiegelt.
Die Grundlage des europäischen HVPI sind allerdings nationale Erhebungen unter der Aufsicht der Europäischen Statistikbehörde Eurostat. Die Inflation in Deutschland geht mit einem Gewicht von etwa 30 Prozent in den EU-HVPI ein. Bei den meisten Anlageprodukten mit Inflationskopplung wird ein Subindex genutzt: Der HVPI ex Tabak blendet die (traditionell steigenden) Preise für Tabakwaren aus. Die Anpassung des Zinssatzes beziehungsweise der Rückzahlung fällt deshalb meistens etwas niedriger aus.
Die Inflation ist eine unsichere Größe, deren zukünftige Entwicklung nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden kann. Die Europäische Zentralbank ist verantwortlich für die Geldwertstabilität und hat deshalb ein – gemessen am HVPI –langfristiges Inflationsziel von 2 Prozent als Richtwert ausgegeben. Im historischen Rückblick finden sich allerdings Situationen, in denen die Inflationsrate in manchen Ländern um ein (großes) Vielfaches höher war.
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