Ist die Zielbewertungszahl, die im Bausparvertrag vereinbart wurde, erreicht, ist eine Zuteilung grundsätzlich möglich. Einen Automatismus aber gibt es nicht: Bausparkassen dürfen keinen verbindlichen Termin zur Auszahlung der Vertragsguthaben inklusive Darlehen nennen. Vertragsinhaber haben zudem die Möglichkeit, den Bausparvertrag nachträglich aufzustocken.
Die Zuteilung setzt zudem voraus, dass alle anderen Voraussetzungen zur Auszahlung erfüllt sind. Insbesondere wenn staatliche Förderungen genutzt wurden, muss die Verwendung der Guthaben und des Bauspardarlehens wohnwirtschaftlichen Zwecken beziehungsweise der Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie dienen.
Die Bewertungszahl folgt dem Bausparprinzip: Der Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen wird erst erworben, wenn der Bausparkasse ein ausreichend großer Betrag über einen hinreichend langen Zeitraum zur Verfügung gestellt wurde. Wird die Zielbewertungszahl geringer angesetzt, muss das Bauspardarlehen entsprechend schneller zurückbezahlt werden.
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