Die Einzahlungen können in klassische Rentenversicherungen investiert werden. Diese bieten eine garantierte Verzinsung des Sparanteils (der Sparanteil versteht sich als Differenz zwischen Einzahlung und Verwaltungskosten) in Höhe von 2,25 Prozent p.a. Darüber hinaus erhalten Versicherungsnehmer Überschüsse gutgeschrieben, deren Höhe unsicher ist.
Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich nicht nur nach der Garantierente und der Überschussbeteiligung, sondern auch nach dem jeweiligen Tarif. Wird mit dem Versicherer eine konstante Überschussrente vereinbart, steigt die Rentenzahlung im Zeitverlauf nicht an. Im schlimmsten Fall kann sie sogar reduziert werden, wenn der Versicherer dauerhaft schlechte Resultate am Kapitalmarkt erzielt. Wird eine dynamische Rente vereinbart, fällt die Rente bei Rentenbeginn etwas niedriger aus und steigt dann im Zeitverlauf an.
Rürup-Rentenversicherungen sind wie praktisch alle Verträge dieser Art mit hohen Kosten verbunden. Sie stellen aber für Selbständige die einzige Möglichkeit dar, steuerlich begünstigt und mit inkludiertem Pfändungsschutz für das Alter vorzusorgen und dabei eine sichere Rente zu erhalten.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Rürup-Rentenversicherungen ausschließlich eine lebenslange Rente und keine Kapitalabfindung vorsehen dürfen und dass die Rentenzahlung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen darf.

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