So oft diese Variante gewählt wird, so ungünstig ist sie auch. Fondsgebundene Rürup-Verträge bieten keinerlei Sicherheit im Hinblick auf die spätere Rentenhöhe. Dies hat zum einen gesetzliche Gründe. Der Gesetzgeber verpflichtet die Assekuranzen nicht, die Berechnung der späteren Rentenhöhe bei Vertragsschluss festzulegen.
Vollkommen unabhängig davon, wie sich die zugrundeliegenden Fonds entwickeln, können Versicherte somit nicht mit einer bestimmten Rente planen. Anders als bei der Riester-Rente müssen die Anbieter nicht einmal garantieren, dass die einbezahlten Beiträge bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Bei einer schlechten Wertentwicklung der Fonds fällt die Rente deshalb ohnehin mager aus.
Ein weiterer Nachteil sind die hohen Kosten, die bei allen Rentenversicherungen – ganz gleich ob fondsgebunden oder nicht – anfallen. Die steuerliche Absetzbarkeit und die Pfändungssicherheit machen die Basisrente für Selbständige zwar grundsätzlich interessant – besser geeignet sind aber klassische Rentenversicherungen und Fondssparpläne.
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