Altersvorsorge: Konsequenzen einer Scheidung

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Sofern Geschiedene Kinder haben, muss der Kindergeldanspruch festgelegt werden. Wohnen die Kinder nach der Trennung bei der Mutter, erhält diese den Anspruch in der Regel auch. Der Kindergeldbezug ist Voraussetzung für die staatlichen Zulagen bei der Altersvorsorge: Eltern mit Anspruch auf Kindergeld erhalten für jedes Kind 185 beziehungsweise 300 Euro pro Jahr vom Staat.

Bei der Scheidung werden auch während der Ehezeit erworbene Rentenansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung sowie aus betrieblichen Renten verteilt. Auch private Vermögenswerte (zum Beispiel Guthaben in Rentenversicherungsverträgen) werden – im Zweifel vor Gericht – auf beide Parteien aufgeteilt.

Nachdem diese Formalitäten überstanden sind, sollte eine vollständige Neujustierung der persönlichen Finanzplanung erfolgen. Diese beginnt mit der Sicherstellung eines ausreichenden Versicherungsschutzes bei Berufsunfähigkeit und Haftpflicht – oft ist einer der beiden Ex-Partner nach der Trennung nicht mehr versichert.

Auch nach der Scheidung sollten zunächst alle staatlichen Förderungen ausgeschöpft werden. Dann sollte – sofern das Einkommen reicht –über Bank- oder Fondssparpläne weiteres Vermögen aufgebaut werden.

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