Einlagensicherung: Darauf müssen Anleger achten

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Derzeit muss jede Bank innerhalb der Europäischen Union die Guthaben ihrer Kunden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Kunde zu 100 Prozent absichern. Dazu muss sie einer entsprechenden Sicherungseinrichtung beitreten. Die deutschen Privatbanken beispielsweise nutzen hierzu den Entschädigungsfonds deutscher Banken. Sofern bei Banken mit Sitz im Ausland angelegt wird, sollte ein Blick auf die grundsätzlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht fehlen. Das Beispiel Island hat gezeigt, dass in Extremszenarien jede Einlagensicherung an ihre Grenzen stößt. Nur weil eine Bank in Deutschland Tages- und Festgeldkonten anbietet, ist sie nicht automatisch der deutschen (gesetzlichen) Einlagensicherung angeschlossen. Wird hier nur eine Zweigniederlassung betrieben, ist der Hauptsitz entscheidend.

Banken können Maßnahmen zur Sicherung der Kundeneinlagen treffen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen. Deutsche Privatbanken etwa sind häufig Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Dieser schützt die Guthaben jedes Kunden bis zu einer Höhe von mindestens 1,5 Mio. Euro.

Geschützt sind grundsätzlich nur Bankguthaben und Namensurkunden. Inhaberschuldverschreibungen fallen nicht unter die Einlagensicherung. Das gilt auch für Fremdwährungen aus Nicht-EU-Staaten.

Zum 31.12.2010 erhöht sich der Betrag, der durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt sein muss, auf 100.000 Euro.

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