Einlagensicherung: Im Zweifel ist Detailwissen hilfreich

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Die Einlagensicherung in Deutschland steht auf mehreren Säulen. Jede Bank mit deutscher Lizenz muss Mitglied einer Sicherungseinrichtung sein, die Guthaben bis zu 50.000 Euro pro Kunde schützt. Die privaten Banken in Deutschland sind an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angeschlossen. Die öffentlichen Banken verfügen über eigene Einrichtungen. Diese Pflicht-Absicherung wird auch als gesetzliche Einlagensicherung bezeichnet.

Banken können freiwillig zusätzlichen Sicherungseinrichtungen beitreten. Viele Privatbanken sind zum Beispiel Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken. Dieser schützt Guthaben, die durch die gesetzliche Einlagensicherung nicht abgedeckt sind.

Die Höhe des maximalen Anspruchs richtet sich nach dem haftenden Eigenkapital der Bank, für die der Fonds einspringt: Pro Kunde werden bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals ersetzt. Da sich das Mindesteigenkapital einer Bank in Deutschland auf 5 Millionen Euro belaufen muss, bieten Banken mit Anschluss an den Einlagensicherungsfonds Schutz für Guthaben bis zu 1,5 Mio. Euro pro Kunde.

Zusätzlich zur Einlagensicherung der Banken existieren in mehreren Euro-Staaten Garantien der nationalen Regierungen. Diese wurden während der Finanzkrise ausgesprochen und sind zumeist zeitlich befristet. Einige Banken auf dem deutschen Markt agieren ohne inländische Banklizenz als Zweigniederlassung ausländischer Muttergesellschaften. Für diese Institute gilt die deutsche Sicherung nicht.

Die gesetzliche Einlagensicherung bezieht sich auf Bankguthaben und Sparurkunden, die auf den Namen des Anlegers lauten. Inhaberschuldverschreibungen (wie zum Beispiel Zertifikate) werden nicht ersetzt. Das gilt – zumindest für die gesetzliche Einlagensicherung – auch für Bankguthaben, die nicht auf Euro oder eine andere Währung eines EU-Mitgliedslandes lauten.

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