Die Europäische Zentralbank steuert die Geschehnisse am Geldmarkt über drei Zinssätze, die im Jargon auch als Fazilitäten bezeichnet werden: Die Hauptrefinanzierungsfazilität, die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagenfazilität.
Die Einlagenfazilität ist der Zinssatz, den Banken erhalten, wenn sie bei der Zentralbank Geld anlegen. Der wichtigste Zinssatz ist die Hauptrefinanzierungsfazilität. Dahinter verbirgt sich der Zinssatz, den Geschäftsbanken an die Zentralbank zahlen, wenn sie sich Geld gegen die Hinterlegung von Wertpapieren als Sicherheit leihen.
Die Zentralbank versteigert Kredite zu diesem Zinssatz im Rahmen regelmäßig stattfindender Auktionen an die Geschäftsbanken. Dabei legt die EZB einen so genannten Mindestbietungssatz fest. Dabei handelt es sich um den Zinssatz, den Banken mindestens bieten müssen, um an der Auktion teilnehmen und sich Geld von der Zentralbank leihen zu können. Wird in den Medien von einer Änderung des Leitzinses gesprochen, handelt es sich dabei um den Mindestbietungssatz.
Dieser Zinssatz bezieht sich auf kurzfristige Kredite und ist deshalb maßgeblich für die Refinanzierungskonditionen der Banken. Deshalb sind Tagesgeldanlagen sowie Dispositions-und Rahmenkredite und kurzfristige Festgelder und Ratenkredite besonders von Änderungen betroffen. Der Leitzins der Zentralbank hat deshalb unmittelbare Auswirkungen auf die Konditionen im Einlagen- und Kreditgeschäft.
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