Müssen hingegen nur sehr geringe Aufschläge auf den Zinssatz gezahlt werden, lohnt die langfristige Fixierung des Zinssatzes. Sofern die Zinsen nach Ablauf von zehn Jahren niedriger sind als bei der ersten Kreditaufnahme, kann kostenfrei gekündigt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Immobilienkredite mit einer Zinsbindung über mehr als zehn Jahre nach Ablauf von 10 Jahren erstmalig gekündigt werden können. Die Bank darf dann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Viele angehende Eigentümer versuchen, die Konditionen ihres Darlehens für einen möglichst langen Zeitraum konstant zu halten und vereinbaren deshalb sehr langfristige Zinsbindungen. Dadurch verteuert sich die Finanzierung allerdings erheblich. Bei der Anschlussfinanzierung profitieren Kreditnehmer zudem von einem geringeren Beleihungsauslauf, weil bereits ein erheblicher Teil der Schuld getilgt ist. Dadurch lassen sich die Finanzierungskosten zusätzlich reduzieren.
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