Ratgeber Mietrecht: Wohnungsschlüssel bei Mietwohnungen

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Die Bedeutung von Wohnungsschlüssel wird meist erst dann offensichtlich, wenn sie abhanden gekommen sind. Wer eine Wohnung gemietet hat, kann den Verlust und alle damit verbundenen Kosten nicht auf den Eigentümer abwälzen. Zu den Vertragsbedingungen gehört grundsätzlich, dass der neue Mieter ab dem Moment der Schlüsselübergabe allein dafür haftbar ist.

Auf welche Schlüssel hat der Mieter einen Anspruch?
In der Regel hängt die Anzahl der Wohnungsschlüssel von der Anzahl der neuen Bewohner ab. Jedes Familienmitglied hat Anspruch auf einen eigenen Schlüssel. Dieses Recht haben auch die Familienmitglieder, die nicht dauerhaft in der Wohnung leben wie Studenten oder Großeltern. Die Kosten für alle Schlüssel müssen vom Vermieter getragen werden. Auszuhändigen sind bei der Wohnungsübergabe Schlüssel für die Haustür, alle Wohnungstüren, den Briefkasten und für alle Keller-, Dach- oder Nebenräume.

Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten?
Grundsätzlich darf der Wohnungsvermieter keinen Schlüssel für eine vermietete Wohnung behalten, es sei denn, der Mieter hat sein Einverständnis dafür gegeben. Behält der Vermieter dennoch einen Schlüssel und verschafft sich Zugang zur Wohnung, darf fristlos gekündigt werden. Die Kosten für einen Türschlosswechsel sind ebenfalls vom Vermieter zu tragen, wenn ein noch vorhandener Schlüssel nicht an den Mieter abgegeben wird.

Wer zahlt bei einem Verlust der Wohnungsschlüssel?
Der Vermieter muss über den Verlust von Schlüsseln informiert werden, damit das Schloss ausgewechselt werden kann. Die Kosten dafür muss der Mieter allein tragen. Übergibt der Mieter beim Auszug nicht ordnungsgemäß alle Schlüssel, muss damit gerechnet werden, dass der Vermieter eine Entschädigung dafür verlangen darf, und zwar in Höhe der Miete. Der Vermieter hat ebenso das Recht, Schlösser auswechseln zu lassen und die Kosten dem ehemaligen Mieter in Rechnung zu stellen.

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2 Kommentare »
#1 Conny 22.05.2011 19:25

Hallo, danke für den guten Artikel. Er ist sehr aufschlussreich.
Conny

#2 Conny 10.02.2012 19:37

Hallo,

der obige Artikel über “Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen” ist völlig richtig.

Hinzufügen möchte ich nur, dass es äußerst wichtig ist, sofort den Mieterverein oder einen Anwalt aufzusuchen, und diesem das Problem auf den Tisch zu legen. Und zwar jedes Problem.

Und nun gibt es ein Problem: Nämlich die Frage, was ist denn ein Problem!! Hier eine einfache Antwort:: Falls sich im Mietverhältnis etwas ändert und Sie das nicht verstehen! Dann ist das für Sie ein Problem.

Hierzu gibt es eine Lösung: Treten Sie in Ihren örtlichen Mieterverein ein. Dann haben Sie den Vorteil, dass Sie grundsätzlich IMMER den Berater/In fragen können. Und zwar alles über Ihr Mietverhältnis. Es muss nicht unbedingt ein großes rechtliches Problem sein. Ein weiterer Vorteil ist der geringe Beitrag für den Mieterverein. Erkundigen Sie sich dort über Ihre Vorteile als Mitglied.

Falls Sie aber nicht mehr Mieter, sondern in Ihrer Wohnung Ihr eigener Herr sein wollen und Sie sowieso demnächst oder bald eine Wohnung kaufen wollen, so informieren Sie sich auf der Seite http://www.baugeld-zinsen.net über die derzeit äußerst günstigen Baugeldzinsen. Hier bietet sich die Möglichkeit. Man könnte fast sagen: Jetzt eine Wohnung kaufen oder nie. So günstig sind die Zinsen.

Conny

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