Wer Vermögen innerhalb der Familie „umverteilen“ will, kann mit einem durchdachten Plan entgegensteuern, damit die steuerliche Belastung im ersten Jahr der Abgeltungssteuer für Kapitalerträge nicht zu hoch ausfällt. Durch die Vorgaben zur Abgeltungssteuer ist der Freibetrag auf Kaitalerträge früh ausgeschöpft, denn neben Dividenden und Zinsen müssen nun auch Erträge aus Wertpapierveräußerungen in Bezug auf den neuen Sparerpauschbetrag berechnet werden. Dieser liegt bei 801 Euro im Jahr für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepaare. Doch Familien können Auswege nutzen und Eltern wie auch Großeltern können künftig höhere Summen steuerfrei auf Kinder und Enkel übertragen. Der Grund dafür: Die Freibeträge sind im Jahr 2009 deutlich angestiegen. Soll Kapital für die Ausbildung von Kindern oder Enkel angespart werden, sollte dieses Geld von Anfang an auf dem Namen der Kinder laufen.
Steuern sparen durch Umschichten
Soll ein Teil der Kapitalanlagen auf minderjährige Kinder umgeschichtet werden, können Eltern die Steuerfreibeträge der Kinder einsetzen, um auf diese Weise Erträge aus Kapitalanlagen bis zu einer Summe von 8.671 Euro steuerfrei stellen zu lassen. Schließlich haben auch minderjährige Kinder einen rechtlichen Anspruch auf einen Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro. Somit gilt, dass für das Jahr 2009 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 7.834 Euro als steuerfrei gilt.
Schenkung für die Ausbildung nutzen
Wer als Eltern oder Großeltern sicher stellen will, dass die Schenkung auch wirklich für den Zweck einer Ausbildung verwendet wird, kann dieses Kriterium bereits bei der Schenkung als Auflage deklarieren.
„Unechte“ Geschenke und wie das Finanzamt damit umgeht
Mit Schwierigkeiten ist immer dann zu rechnen, wenn Eltern oder Großeltern weiterhin über das verschenkte Kapital verfügen, obwohl dieses auf den Namen eines Kindes angelegt wurde. Zwar haben die Eltern eines minderjährigen Kindes grundsätzlich das Recht, das Kapital entsprechend zu verwalten. Sie dürfen es jedoch nicht wie eigenes Kapital behandeln. Wer beispielsweise Renovierungsarbeiten an seiner Immobilie durchführen lassen will, darf nicht das Geld der Kinder dafür ausgeben.

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