Mit dem Faktorverfahren wird eine steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug geltend gemacht. Darüber hinaus werden hohe Rückforderungen vermieden, die oft bei der Kombination aus den Steuerklassen III/V auftreten.
Wie wendet man das Faktorverfahren an?
Soll das Faktorverfahren im kommenden Jahr greifen, kann die Eintragung nach Erhalt der Lohnsteuerkarte 2010 beim Finanzamt beantragt werden, das den Faktor ermittelt, der dann auf der Lohnsteuerkarten eingetragen werden muss. Darüber hinaus sind die gewohnten Kombinationen aus den Steuerklassen III und V sowie IV und IV ohne diesen Faktor auch in Zukunft möglich.
Wie kann man den Faktor berechnen?
Wer nicht weiß, ob sich diese Berechnung individuell lohnt, kann im Internet selber nachrechnen. Als Ergänzung zum Abgabenrechnen stellen die obersten Finanzbehörden und das Bundesministerium der Finanzen eine Berechnungsmöglichkeit für diesen Faktor bereit. Auf diese Weise lassen sich unkompliziert die steuerlichen Auswirkungen der gewählten Steuerklassenkombination miteinander vergleichen.

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