Steuern: Wie regelt man frühzeitig den Nachlass?

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Mit dem Abfassen eines Testaments stellt jeder sicher, dass der Nachlass auch dem eigenen Wunsch entsprechend nach seinem Tod verteilt wird. Verzichtet man auf ein Testament, wird die gesetzliche Erbfolge herangezogen.

Testament abfassen- aber wie?
Der Nachlass lässt sich durch einen Erbvertrag oder ein Testament regeln. Jedoch müssen bestimmte Kriterien berücksichtigt werden. Das privatrechtliche Testament muss in ganzer Länge handschriftlich abgefasst und kann beispielsweise einer vertrauenswürdigen Person zur Aufbewahrung übergeben werden. Wer Hilfe benötigt, kann sein Testament auch bei einem Notar erstellen lassen. Entscheidet man sich für diese Variante, hinterlegt der Notar das Testament beim Amtsgericht. Soll es in einem Bankschließfach deponiert werden, muss eine Vollmacht für die Person ausgestellt werden, die das Testament nach dem Tode des Erblassers öffnen darf.

Erbengemeinschaften vermeiden
In einem Testament kann eine Teilungsanordnung spätere Auseinandersetzungen zwischen den Erben vermeiden helfen. Erbengemeinschaften führen nicht selten zu Streitigkeiten, weil Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden dürfen. Beim Abfassen eines Testaments muss auch beachtet werden, dass dem Ehegatten und den Kindern ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht. Diese Regelung greift auch dann, wenn der Verstorbene seine Angehörigen nicht im Testament bedacht hat. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte der Summe, die im Rahmen einer gesetzlichen Erbfolge vorgesehen ist. Dieses Recht besteht somit auch dann, wenn kein Testament vorliegt. Wer rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden möchte, kann sich professionellen Rat unter anderem bei einem Notar, einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Erbrecht einholen.

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