Steuern: Endfällige Besteuerung bietet Vorteile während der Vertragslaufzeit

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Zwei Möglichkeiten stehen dem Versicherten bezüglich der Ablaufleistung aus seinem Versicherungsvertrag zur Verfügung: die Verrentung sowie die einmalige Auszahlung.

Ablaufleistung bei Einmalauszahlung des Kapitals
Wer am Vertragsende von einer einmaligen Kapitalauszahlung profitieren will, muss nur die Hälfte seiner Erträge aus dem Versicherungsprodukt mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Voraussetzung hierfür ist eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren und ein Mindestalter von 60 Jahren zum Zeitpunkt der Auszahlung. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder wird ein Vertrag vor dem 60. Lebensjahr gekündigt, greift die Besteuerung für den vollen Unterschiedsbetrag zum Abgeltungssteuersatz, wobei der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer noch hinzugerechnet werden.

Ablaufleistung als Rentenzahlung
Soll die Ablaufleistung in Form einer Rente gewährt werden, wird die Ertragsanteilbesteuerung angewendet. Handelt es sich beim Versicherungsprodukt um eine wertpapier- oder anteilsgebundene Versicherung, ergibt sich im Falle einer Kündigung der Vorteil, dass sich der Auszahlungsbetrag nicht an dem Rückkaufswert orientiert, wie dies bei kapitalgebundenen Versicherungsverträgen der Fall ist, sondern am Verkehrswert der jeweiligen Kapitalanlage.

Besteuerung von Riester- Sparplänen
Die geförderten Einzahlungen bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro jährlich, zuzüglich der staatlichen Förderung, sind mit einer nachgelagerten Besteuerung für Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase verbunden. Zugrunde gelegt wird dann der persönliche Steuersatz des Rentners. Wird der staatliche geförderte Riester- Vertrag vor dem 60. Lebensjahr gekündigt, müssen alle bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschriebenen Förderungen wie auch steuerlichen Ermäßigungen zurückgezahlt werden.

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